Zeichnung des Elsner-Stands auf der Light & Building 2024Zeichnung des Elsner-Stands auf der Light & Building 2024

Wir laden ein: Elsner at Light & Building 2024

News vom 25. Januar 2024

Besuchen Sie uns auf der Light & Building!

DAS Branchen-Event des Jahres wirft seine Schatten voraus:
Die Light & Building 2024 findet dieses Jahr vom 3. bis 8. März 2024 in Frankfurt am Main statt! Sicher planen auch Sie schon Ihren Besuch. 

Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Stand C11 in Halle 11.1 vorbeizuschauen! Wir werden unsere beliebtesten Produkte aus den Bereichen KNX-Raumcontroller, Wetterstationen und Außenbereich im Gepäck haben, die Sie gerne aus nächster Nähe in Augenschein nehmen können.

Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Eintritts-Code! Füllen Sie dazu einfach das Formular aus, wir senden Ihnen gerne Ihren Code per E-Mail zu.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu treffen!

Jetzt kostenlosen Eintritts-Code anfordern!
Erfahren Sie mehr!

Infos zum Elsner-Messeauftritt

Sie können nicht an der Messe teilnehmen oder möchten sich vorab über unseren Messeauftritt informieren? Hier geht's zu unserer Messe-Seite. 

Elsner Messe-Seite zur Light & Building 2024Elsner Messe-Seite zur Light & Building 2024

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien