KNX eTR 101 Raumtemperatur-Regler an Säule in Wohnzimmer KNX eTR 101 Raumtemperatur-Regler an Säule in Wohnzimmer

Unsere Referenzen

Elsner-Geräte im Einsatz

Seit der Gründung von Elsner Elektronik im Jahr 1991 haben wir schon unzählige Projekte mit unseren Geräten ausgestattet. Egal ob klein oder groß: Wir haben ganz sicher das passende Gerät für Ihr Gebäudeautomatisierungs-Projekt! Sehen Sie sich hier einige ausgewählte Referenzen an.

Sie haben Interesse an Elsner-Geräten?

Hier geht's zum Online Shop!
Im Überblick

Unsere Referenzprojekte

© UZ Gent
Projekt Hospital UZ Gent

Partner:
Vecolux

Ort:
Gent, Belgien

Gebäudeart:
Krankenhaus

Eingesetzte Produkte:
Aktor S4-B10
Wetterstation Suntracer KNX Pro

Zur Website
© vlaanderen.be
Projekt VAC Mechelen

Ort:
Mechelen, Belgien

Gebäudeart: 
Bürogebäude

Eingesetztes Produkt: 
Cala Touch KNX AQS/TH 3.0 Raum-Controller mit CO2-, Temperatur- und Feuchtesensor

Zur Website
© ZIN
Projekt ZIN Brussels

Ort:
Brüssel, Belgien

Gebäudeart: 
Bürogebäude

Eingesetztes Produkt: 
Cala Touch KNX AQS/TH 3.0 Raum-Controller mit CO2-, Temperatur- und Feuchtesensor

Zur Website

© Upgrade Estate Group BV
Projekt YUM UPKOT

Ort:
Kortrijk, Belgien

Gebäudeart:
Studentenwohnheim

Eingesetztes Produkt:
KNX eTR 101 Raumtemperatur-Regler

Zur Website
© VDL Bus & Coach
Projekt VDL Roeselaere

Ort:
Roeselaere, Belgien

Gebäudeart: 
Firmengebäude

Eingesetztes Produkt: 
KNX eTR 101 Raumtemperatur-Regler

Zur Website

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien