Smart Home mit beleuchteten Fenstern in der DämmerungSmart Home mit beleuchteten Fenstern in der Dämmerung

Unsere Geschichte

Wie alles begann ...

Es war einmal, vor langer, langer Zeit – genauer gesagt im Jahr 1990 – in einem kleinen Ort namens Gültlingen. Dort träumte eine Familie davon, Gebäude zum Leben zu erwecken. Nicht mit Zauberei, sondern mit klugen Ideen und feinen Schaltungen. Und so wurde Elsner Elektronik geboren.

Das erste Kapitel

Der Anfang einer Reise

Die Werkstatt war klein, doch die Träume waren groß. Bald schon wuchs das junge Unternehmen heran, bis es 1995 in Gültlingen ein neues Zuhause fand – größer, heller, mit Platz für viele Ideen. Und als Zeichen, dass aus dem Traum Wirklichkeit geworden war, wurde der Name Elsner feierlich ins Handelsregister eingetragen.

Das zweite Kapitel

Ein neues Heim

Doch die Geschichte war noch lange nicht zu Ende. 1998 brach das Unternehmen auf und zog in ein weiteres Gebäude, diesmal nach Gechingen. Hier entstanden neue Ideen, Produkte und Visionen – wie Zaubersprüche, die das Leben in Gebäuden leichter machten.

Das dritte Kapitel

Platz für Neues

Die Jahre vergingen, und das Unternehmen wuchs weiter. So sehr, dass 2009 das Lager und die Kantine ausgelagert werden mussten – das war wie ein Märchendorf, das über seine Mauern hinauswächst. Doch das Herz des Unternehmens schlug unbeirrt weiter.

Das vierte Kapitel

Ein "Schloss" in Ostelsheim

2015 kam ein besonderer Moment: Elsner zog in ein neues, prächtiges Firmengebäude nach Ostelsheim. Es war kein Schloss, aber fast so gut – ein Ort, an dem sich das ganze Team versammeln konnte, um gemeinsam die Zukunft zu gestalten.

Das fünfte Kapitel

Drei, die die Geschicke lenken

Im Jahr 2023 übernahmen drei Gestalten die Krone: Bastian, Jutta und Lina Elsner. Als starkes Trio führen sie das Familienunternehmen seither durch die Gegenwart und in die Zukunft – mit Mut, Herzblut und Weitsicht.

Das sechste Kapitel

Und wenn sie nicht gestorben sind …

… dann wächst Elsner Elektronik noch heute. Mit jedem Jahr entstehen neue Ideen, Gebäude werden klüger und die Geschichte geht weiter – Seite für Seite, Kapitel für Kapitel.
Bleiben Sie dran und erfahren Sie, wie es mit Elsner weiter geht!

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien