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Webshop erreichbar – Sicherheitslücke geschlossen

Meldung vom 22. Oktober 2026

Webshop erreichbar – Sicherheitslücke geschlossen

Am 21.10.2026 wurden zwei kritische Sicherheitslücken in PHP bekannt (CVE-2026-109618 und CVE-2026-109619). Auf PHP laufen weltweit viele Onlineshops und Websites, auch unser Webshop. Die Lücken wurden schon am Nachmittag ausgenutzt, bevor es ein Update gab.

Unser Hosting-Dienstleister hat PHP deshalb vorsorglich abgeschaltet, auch bei uns. Unser Webshop war am 21.10. etwa zwischen 15:30 und 18:00 Uhr nicht erreichbar. Bestellungen, Kundenkonten und Shop-E-Mails waren in dieser Zeit nicht möglich.

Noch am selben Abend wurde die korrigierte PHP-Version installiert, die Lücke ist damit geschlossen. Wir haben die Systeme gründlich geprüft und keine Anzeichen für einen Zugriff auf Daten gefunden. Der Webshop läuft wieder wie gewohnt. Sie müssen nichts tun.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@elsner-elektronik.de oder +49 7033 309450.

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien