Elsner-Stand auf der Light + BuildingElsner-Stand auf der Light + Building

Light + Building 2026: Gesprächstermin am Elsner-Stand sichern

News vom 26. Februar 2026

Zeit für gute Gespräche und mehr

Nicht mehr lange, dann öffnet die Light + Building ihre Türen!

Die Messe ist der ideale Ort, um neue Impulse zu sammeln: Ob konkrete Produktfragen, Anwendungsideen oder Inspiration für laufende Projekte – der persönliche Austausch ist oft Grundlage für die besten Ideen.

Wenn Sie sich dafür bewusst Zeit nehmen möchten, vereinbaren Sie gern vorab einen Termin an unserem Stand. Wir sprechen in Ruhe über Ihre Themen – offen, auf Augenhöhe und ohne festen Zeitdruck. Dabei stellen wir Ihnen gerne auch unsere Produktneuheiten vor!

Zu unserem Messe-Team
Elsner Stand

Wann & wo Sie uns finden

Damit Sie Ihren Besuch gut planen können, hier die wichtigsten Infos auf einen Blick:

  • Light + Building 2026:
    08.–13. März 2026
  • Stand Elsner Elektronik:
    Halle 11.1, Stand C11
  • Öffnungszeiten:
    9.00 bis 18.00 Uhr (So. bis Do.)
    9.00 bis 17.00 Uhr (Fr.)
  • Gratis-Ticketcode:
    6mrWrM3Vqza9
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Noch mehr erfahren?

Unser Webinar zur Messe

Sie schaffen es nicht zur Messe oder möchten die wichtigsten Neuheiten noch einmal etwas genauer kennenlernen? In unserem Webinar „Light + Building-Neuheiten im Fokus: Funktionalität, Anwendung, Integration“ am 31.03.2026 um 10:00 Uhr stellen wir jedes neue Gerät ausführlich vor – praxisnah und mit au

Icon PC und Smartphone Icon PC und Smartphone
Thema am Stand

Das Elsner-Partnernetzwerk

Gute Projekte entstehen selten allein. Wenn Sie sich für neue Formen der Zusammenarbeit, Schulung und Unterstützung interessieren, sprechen Sie uns auf der Messe gern auf unser neues Partnernetzwerk an.

Wir stellen Ihnen das Netzwerk gerne vor und erläutern Ihnen Ihre Vorteile als Elsner Partner.

Icon Hände schüttelnIcon Hände schütteln

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien