Abstraktes blaues Digitalmotiv mit weißem KNX-LogoAbstraktes blaues Digitalmotiv mit weißem KNX-Logo

Bastian Elsner in das Executive Board der KNX Association gewählt

News vom 24. Februar 2026

Strategische Mitwirkung an der Weiterentwicklung des KNX-Standards

Mit der Wahl von Geschäftsführer Bastian Elsner in das Executive Board (KEB) ist Elsner Elektronik künftig in das strategische Führungsgremium der KNX Association eingebunden.

Das Executive Board ist das strategische Führungsgremium der KNX Association. Es definiert die Leitlinien für die Weiterentwicklung des Standards, setzt Prioritäten in technologischen Fragestellungen und begleitet grundlegende Entscheidungen zur internationalen Ausrichtung und Zusammenarbeit der Hersteller.

„KNX begleitet uns seit vielen Jahren – technologisch wie unternehmerisch. Ich freue mich über das Vertrauen und auf die Zusammenarbeit im neu gewählten Board“, sagt Bastian Elsner.

Mit Blick auf die anstehenden Aufgaben ergänzt er: „Ein Schwerpunkt wird darin liegen, die Anwendung weiter zu vereinfachen und Einstiegshürden zu reduzieren. Dazu gehört auch, die ETS weiterzuentwickeln und den Standard insgesamt noch zugänglicher zu machen. Gleichzeitig bleibt die technische Robustheit eine zentrale Grundlage.“

Mit der Vertretung im Executive Board unterstreicht Elsner Elektronik sein langfristiges Engagement für den KNX-Standard und seine Rolle als aktiver Partner innerhalb des internationalen KNX-Netzwerks.

Zur Presseinfo dazu

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien