KNX-Temperatursensor KNX T-Objekt-UP auf Strichzeichnung von Smart BuildingKNX-Temperatursensor KNX T-Objekt-UP auf Strichzeichnung von Smart Building

KNX T-Objekt-UP: Profi für angenehmes Raumklima

News vom 16. Juni 2024

Unsichtbar, aber oho! Der KNX-Temperatursensor von Elsner Elektronik

Sie suchen einen kosteneffizienten, zuverlässigen KNX-Temperaturregler für Ihr Projekt? Dann schauen Sie sich doch mal unseren KNX T-Objekt-UP an!

Der KNX-Temperatursensor mit Heizungs- und Kühlungsreglung wird unauffällig unter einer Abdeckung im Schalterprogramm installiert und hält das Raumklima optimal. Ideal für Räume, in denen die Raumtemperatur automatisch geregelt werden soll, ohne dass Nutzer und Besucher die Temperatur ändern können.

Zu KNX T-Objekt-UP
KNX-Innentemperatursensor mit Heizungsregler

Vorteile von KNX T-Objekt-UP

KNX T-Objekt-UP überzeugt mit

  • PI-Regler: Für präzise, mehrstufige Heizungs- und Kühlungsregelung.
  • nahtloser Integration: Lässt sich in jedes 55 mm-Schalterprogramm integrieren.
  • kompaktem Design: Super flach, passt in jede Gerätedose.
  • Kosteneffizienz: Insbesondere für Großprojekte beliebt.
  • praktischen KNX-Funktionen: Schaltausgänge mit einstellbaren Temperaturgrenzwerten, Logik-Gatter, Stellgrößenvergleicher.
Gute Gründe für den unsichtbaren Helfer

Warum KNX T-Objekt-UP?

Mit dem Temperatursensor profitieren Sie von einer intelligenten Temperaturregelung, die sowohl die Energieeffizienz erhöht als auch ein komfortables Raumklima sicherstellt. Die flexibel einstellbare Temperaturregelung und weitere KNX-Funktionen machen das Gerät zu einem wertvollen Element im KNX-System.

Querschnitts-Zeichnung des KNX-Innenraum-Temperatursensors KNX T-Objekt-UPQuerschnitts-Zeichnung des KNX-Innenraum-Temperatursensors KNX T-Objekt-UP

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien