Verschneites modernes GebäudeVerschneites modernes Gebäude

Mit Wetterstationen das Smart Building schützen

News vom 18. Januar 2024

Schützen Sie Ihr smartes Gebäude!

Wenn draußen der Schneesturm tobt oder es Hunde und Katzen hagelt, bleibt man selbst lieber im behaglichen Innenraum.

Damit bei extremen Wetterbedingungen das smarte Gebäude keinen Schaden nimmt, stehen einige hilfreiche Geräte zur Verfügung, wie z.B. Wetterstationen. Verbunden mit dem KNX Bussystem, fahren die Geräte empfindliche Markisen bei Regen und Schnee automatisch ein, bewegen diese bei Frost gar nicht mehr, schließen Fenster oder blockieren manuelle Bedienoptionen bei Wind.

Mehr zum Thema Gebäudeschutz mit Wetterstationen finden Sie in der Kategorie "Smart Building-Wissen für Fachkräfte" auf unserer Website. Viel Spaß beim Lesen!

Zu unseren KNX-Wetterstationen und -sensoren
Elsner Elektronik Suntracer KNX proElsner Elektronik Suntracer KNX pro
Modbus und RS485

Alternative zu KNX

Einige Modelle unserer Wetterstationen sind auch für RS485- oder Modbus-Systeme erhältlich. Interessant für Sie? Dann schauen Sie doch mal rein!

Wetterstation P04/3-RS485Wetterstation P04/3-RS485
Inspiration | Windancer KNX-GPS

Wetterstation schützt das smarte Gebäude vor Witterung

Die wichtigsten Wetter- und Außendaten für ein mit KNX automatisiertes Gebäude liefert die Wetterstation Windancer in nur einem Gerät. Und nicht nur das: Das Modell Windancer KNX-GPS steuert auch gleich den Sonnenschutz an bis zu 8 Fassaden. Genug für das private Smart Home, aber auch für ein Mehrfamilienhaus, einen Firmensitz oder ein Bürogebäude.

Inspirations-Artikel "Wetterstation schützt das smarte Gebäude vor Witterung"Inspirations-Artikel "Wetterstation schützt das smarte Gebäude vor Witterung"

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien