Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden (B2C und B2B) und Einkaufsbedingungen für Lieferanten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Geschäftsbedingungen
AGB für Verbraucher
Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen
zwischen
Elsner Elektronik GmbH
Sohlengrund 16
75395 Ostelsheim
Deutschland
Telefon: +49 (0) 70 33 / 30 945-0
Telefax: +49 (0) 70 33 / 30 945-20
E-Mail: info@elsner-elektronik.de
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 331386,
vertreten durch Bastian Elsner, Jutta Elsner, Lina Elsner
USt-Identifikations-Nr.: DE 812 151 291
- im Folgenden „Anbieter“ –
und
Verbrauchern im Sinne von § 1 II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- im Folgenden „Kunde“ – .


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss unter Verwendung des Webshops
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbesondere Gebäudeautomatisierungstechnik auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
§ 2a Vertragsschluss per Telefon, Telefax, E-Mail oder auf sonstige Weise
(1) Der Kunde kann per Telefon, per Fax, per E-Mail, postalisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief), ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem Warensortiment des Anbieters zukommen.
(2) Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per Telefon, per Fax, per E-Mail, postalisch oder durch Zahlung des vom Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb von 7 Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Ware verfügen. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
(3) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht der Anbieter von einem Angebot ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie fünf Tage.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Der Anbieter teilt dem Kunden spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich mit, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
(4) Selbstbelieferung vorbehalten. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Verwender den Kunden unverzüglich informieren und die Gegenleistung unverzüglich erstatten.
(5) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen für den Webshop: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
(3) Der Versand der Ware erfolgt per Paketdienst. Eine Lieferung kann auf mehrere Packstücke aufgeteilt werden. Sperrgut (Lüftungsgeräte) wird gesondert per Spedition versendet. Bei einem Warenkorbgewicht ab 50 kg ist eine Bestellung über den Webshop nicht möglich. In diesem Fall erfolgt der Versand über eine Spedition. Der Kunde kann die Bestellung per E-Mail aufgeben.
(4) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde kann die Zahlung bei Bestellung im Webshope per Vorauskasse, Kreditkarte (MasterCard, Visa) oder via PayPal vornehmen. Bei Bestellungen außerhalb des Webshops kann die Zahlung nur per Vorauskasse erfolgen.
(2) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
§ 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht).
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Elsner Elektronik GmbH, Sohlengrund 16, 75395 Ostelsheim, Deutschland) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmtheit durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Elsner Elektronik GmbH
Sohlengrund 16
75395 Ostelsheim
Deutschland
Fax. +49 (0) 7033 / 30 945-20
E-Mail: info@elsner-elektronik.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
§ 10 Hinweise zum Verpackungsgesetz
(1) Der Anbieter ist nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, folgende Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz VerpackG zurückzunehmen:
- Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind),
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist,
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter,
- Mehrwegverpackungen (Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird).
(2) Die Rücknahmepflicht beschränkt sich auf Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die der Anbieter in seinem Sortiment führen.
(3) Werden bei der Lieferung der vom Anbieter vertriebenen Waren entsprechende Verpackungen verwendet, ist dieser verpflichtet, diese am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen, soweit der Anbieter keine abweichenden vertraglichen Regelungen mit dem Kunden geschlossen haben.
§ 11 Entsorgung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden und sind daher mit dem Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ gekennzeichnet.
Endnutzer sind nach §10 Absatz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zur Rückgabe von Altgeräten gesetzlich verpflichtet. Die Altgeräte können nach Gebrauch unentgeltlich bei Elsner Elektronik zurückgegeben werden oder über einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt werden.
§ 12 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter den Buttons „Kundenkonto Übersicht“ und „Adressbuch“ in seinem Profil im Webshop abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
§ 13 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) hinzuweisen, die für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Gemäß § 36 VSBG weisen wir darauf hin, dass die Elsner Elektronik GmbH nicht verpflichtet und nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Bei der Auslegung der Geschäftsbedingungen ist daher die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Die englische/französische/italienische/spanische Version dient lediglich der Information.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 17.02.2025
AGB für Unternehmer
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer (B2B) zwischen
Elsner Elektronik GmbH
Sohlengrund 16
75395 Ostelsheim
Deutschland
Telefon: +49 (0) 70 33 / 30 945-0
Telefax: +49 (0) 70 33 / 30 945-20
E-Mail: info@elsner-elektronik.de
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 331386,
vertreten durch Bastian Elsner, Jutta Elsner, Lina Elsner
USt-Identifikations-Nr.: DE 812 151 291
– im Folgenden „Anbieter/Verkäufer/Verwender“ –
und Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind und ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte innerhalb der europäischen Union haben,
– im Folgenden „Besteller“ – .


§ 1 Allgemeines
(1) Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Rahmenverträge, bei diesen gelten die Allgemeinen Rahmenbedingungen der Elsner Elektronik GmbH ergänzend. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die der Verwender mit dem Besteller über Lieferungen oder Leistungen schließt. Ältere Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn der Verwender diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Besteller, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung des Verwenders. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.
(2) Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) geben nur Anhaltspunkte. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeich¬nungen der Lieferung oder Leistung.
(3) Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) Bestellungen oder Aufträge kann der Verwender innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(5) An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Besteller zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich der Verwender das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Besteller darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verwenders Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien an den Verwender zurückzugeben.
§ 3 Preise
(1) Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bestehen keine angebots- oder kundenspezifische Preisvereinbarungen, so werden erteilte Aufträge zu den am Tag der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Listenpreisen ausgeführt.
(2) Der Besteller hat die Kosten für Verpackung und Versand zu tragen. Ab einem Warenwert von 100,00 € netto (119,00 € inkl. MwSt.) versendet der Verwender Webshop-Bestellungen innerhalb Deutschlands versandkostenfrei! Dies gilt nur für Artikel, die im Webshop erhältlich sind. Ausgenommen sind Sperrgut-Lieferungen.
(3) Die Rückgabe gelieferter mangelfreier Gegenstände ist nur zulässig, wenn der Verwender der Rückgabe vor der Rücksendung schriftlich oder durch Telefax zugestimmt hat. Die Zustimmung zur Rückgabe steht stets unter dem Vorbehalt, dass es sich bei der Rückgabe um originalverpackte, unbeschädigte und verkaufsfähige Ware handelt. Für Rückgaben aus mangelfrei ausgeführten Bestellungen hat der Besteller an den Verwender eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Verkaufspreises zu zahlen. Gelieferte mangelfreie Gegenstände, die ohne Zustimmung an den Verwender zurückgesandt werden oder sich bei der Rückgabe nicht in originalverpacktem, unbeschädigtem und verkaufsfähigem Zustand befinden, bleiben verkauft und sind vom Besteller zu bezahlen. Der Verwender kann diese Ware jederzeit auf Kosten des Bestellers an diesen zurücksenden.
(4) Sollten sich einzelne Nettoeinkaufspreise während der Vertragslaufzeit gravierend verändern ist die Elsner Elektronik GmbH berechtigt, die Verkaufspreise anzupassen, jedoch nur insoweit als sich die bei dem jeweiligen Vorprodukt eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis des Endprodukts auswirkt. Bei einer Preisanpassung über 15% steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht zu. Die Elsner Elektronik GmbH hat auf das Rücktrittsrecht hinzuweisen, wenn eine Preisanpassung erfolgt. Die Kündigung hat spätestens zwei Wochen nach Mitteilung der Anpassung des Preises in Textform an die die Elsner Elektronik GmbH zu erfolgen.
§ 4 Fristen, Termine, Rücktritt, Gefahrübergang
(1) Lieferfristen und -termine sowie Leistungsfristen und -termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Personen oder Unternehmen. Ansonsten genügt zur Wahrung von Lieferfristen und Lieferterminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Besteller gemeldet wurde.
(2) Der Lauf der Liefer- und Leistungsfristen beginnt nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Besteller seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verwender nicht nachkommt. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich entsprechend.
(3) Auf Verlangen hat der Besteller dem Verwender nachzuweisen, dass der Lieferung keine rechtlichen Hindernisse aus seiner Sphäre entgegenstehen. Der Verwender ist berechtigt, eine von einem solchen Hindernis betroffene Lieferung bis zu einem entsprechenden Nachweis zurückzuhalten. Wird der Nachweis nicht binnen einer vom Verwender angemessen gesetzten Frist erbracht, so kann der Verwender wegen des noch nicht erfüllten Teils der Bestellung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). Dabei gilt jede Teillieferung als selbstständiges Geschäft.
(6) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstands an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Unternehmen auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
(7) Die Ware wird auf Kosten des Verwenders gegen Transportschäden versichert.
(8) Wir behalten uns das Recht vom Vertrag zurückzutreten vor, wenn sich die Einkaufspreise für die benötigten Herstellungsmaterialien im Durschnitt um mehr als 30% während der Durchführung des Vertragsverhältnisses ändern.
(9) Selbstbelieferung vorbehalten. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir Sie unverzüglich informieren und die Gegenleistung unverzüglich erstatten.
§ 5 Mängelansprüche des Bestellers
(1) Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungs-ersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b), sofern nicht, z. B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Aus-gleich vereinbart wurde.
(2) Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
(3) Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").
(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Verkäufer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(6) Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache auf Verlangen des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn der Verkäufer ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war; Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.
(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer die vom Käufer aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
(8) In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Verkäufer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(9) Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(10) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 6 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 6 Sonstige Haftung
(1) Die Haftung auf Schadenersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze ausgeschlossen oder beschränkt. Das gilt für jeden Grund, z.B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 280 BGB ff., bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten Handlungen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit von Organen, gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet der Verwender nicht, soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder für typische und voraussehbare Schäden aus der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit von Arbeitnehmern (mit Ausnahme der leitenden Angestellten) oder sonstigen einfachen Erfüllungsgehilfen haftet der Verwender nicht, wenn nichtwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, außer es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
(4) Für alle Schäden außer bei Arglist, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung nach dem Produkthaftungsgesetz ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von 1.000.000 € je Schadensfall beschränkt.
(5) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit der Verwender wegen Vorsatz haftet.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(7) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(8) Im Falle einer Änderung der vom Verkäufer bezogenen Produkte - auch in Bezug auf ihre Kennzeichnung - durch den Besteller oder sonstige Dritte übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
Änderungen umfassen auch zusätzliche oder weggelassene Kennzeichnungen sowie sonstige Angaben auf dem Produkt, einschließlich der Bedienungsanleitung und technischer Unterlagen.
Der Kunde stellt den Verkäufer auf erste Anforderung vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei, die durch von ihm vorgenommene oder veranlasste Produktänderungen entstehen.
(9) Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, mit der Bereitstellung der Ware auf dem Markt außerhalb Deutschlands verbundene Pflichten zu erfüllen, außerhalb von Deutschland anfallende Abgaben zu tragen oder außerhalb von Deutschland geltende Maß- und Gewichtssysteme, Verpackungs-, Kennzeichnungsvorschriften oder sonst für die Ware rechtliche Vorschriften zu beachten.
§ 7 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1 u.2, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 5 Abs. 2 S. 1 und S. 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verwender behält sich an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, bis der Besteller den Kaufpreis für die gelieferte Ware und alle sonstigen jeweils noch bestehenden Zahlungsverbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, z.B. bei Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen, kann der Verwender dem Besteller den Ge- oder Verbrauch der Vorbehaltsware untersagen oder die Vorbehaltsware zurücknehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn der Verwender dies auch schriftlich erklärt. Nach Rücknahme ist der Verwender zur Verwertung befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen ist.
(3) Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft darüber gegen seine Kunden zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche einschließlich aller Nebenrechte an den Verwender ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Abnehmer ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Veräußerung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen an diesem Geschäft auf den Verwender übergehen. Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Vorbehaltsware erfolgt stets für den Verwender als Hersteller. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilig auf den Verwender zur Sicherung seiner Ansprüche übergeht.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z.B. Pfändungen, wird der Besteller auf das Eigentum des Verwenders hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die dem Verwender in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für den Verwender. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern.
(5) Der Besteller ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an den Verwender abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Verwender darf von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ordnungsgemäß nachkommt und solange keine Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich einschränken. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, so kann der Verwender verlangen, dass der Besteller dem Verwender die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an den Verwender aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Die Abtretungsanzeige an die Schuldner kann der Verwender auch selbst vornehmen.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert aller bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, ist der Verwender auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verwenders verpflichtet.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug an den Verwender zu bezahlen. Schecks oder Wechsel führen erst mit deren Einlösung zur Zahlung.
(2) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so hat er die Forderung des Verwenders während des Verzugs mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung oder der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt erhalten.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
(4) Werden nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich einschränken, ist der Verwender berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verwenders.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz des Verwenders, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei der Auslegung der Geschäftsbedingungen ist daher die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Die englische/französische/italienische/spanische Version dient lediglich der Information.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten bei Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), sofern der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gegenüber einer Handelsgesellschaft, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und bei Endverbrauchern.
(5) Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Klauseln nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Klausel bzw. des unwirksamen Teils der Klausel gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Hinweis:
Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass die Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden und der Verwender sich das Recht vorbehält, dem Kreditversicherer die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.
Stand: 14.08.2024
Internationale Verkaufsbedingungen
Diese Internationalen Verkaufsbedingungen gelten für alle Kunden der Firma Elsner Elektronik GmbH - nachfolgend bezeichnet als Verkäufer -, wenn der Kunde nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist.


I. Geltung der Internationalen Verkaufsbedingungen
1. Diese Internationalen Verkaufsbedingungen gelten für alle Kunden der Firma Elsner Elektronik GmbH - nachfolgend bezeichnet als Verkäufer -, wenn der Kunde nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist.
2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten den Verkäufer nicht. Gleichermaßen wird der Verkäufer nicht verpflichtet, soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden von gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
II. Abschluss des Vertrages
1. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot des Verkäufers ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben.
2. Sämtliche Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers verbindlich, die der Verkäufer bis vierzehn (14) Kalendertage nach Eingang der Bestellung des Kunden abgeben kann. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
3. Die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers ist für den Inhalt des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages maßgebend.
4. Die Mitarbeiter oder Vertriebsmittler des Verkäufers sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen.
5. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
III. Pflichten des Verkäufers
1. Der Verkäufer ist verpflichtet, unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen Ware der vereinbarten Art und Menge in der in Deutschland üblichen Qualität an den Kunden zu liefern und gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung keine Rechte oder Ansprüche Dritter an der Ware ihrer freien Verwendung in der Europäischen Union entgegenstehen. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert zu berechnen.
2. Der Verkäufer hat die Ware FCA (Incoterms 2020) an seiner Niederlassung in Deutschland mit den in Deutschland üblichen Markierungen und Kennzeichnungen zu liefern. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Betriebssicherheit des Transportmittels oder die beförderungssichere Verladung zu überprüfen. Der Transport und die Versicherung der Ware sind nicht Pflicht des Verkäufers.
3. Die Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten hat zur Voraussetzung, dass der Kunde Container für den Transport der Ware rechtzeitig bereitstellt, Unterlagen rechtzeitig beschafft werden können und der Käufer alle sonstigen ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist der Verkäufer berechtigt, vertragliche Pflichten nach vereinbarter Zeit zu erfüllen, wenn der Kunde von der Zeitüberschreitung informiert und ihm eine angemessene und zumutbare Zeit für die Nacherfüllung mitgeteilt wird.
4. Die Gefahr geht auch bei nicht eindeutiger Kennzeichnung der Ware und ohne, dass es einer Benachrichtigung des Kunden über die Lieferung der Ware bedarf, mit Lieferung gemäß Klausel III.-2. auf den Kunden über, unabhängig davon jedoch bereits mit Lieferbereitschaft des Verkäufers zu den ursprünglich vereinbarten Lieferzeiten, wenn diese aus von dem Kunden zu verantwortenden Gründen hinausgeschoben werden.
5. Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, mit der Bereitstellung der Ware auf dem Markt außerhalb Deutschlands verbundene Pflichten zu erfüllen, außerhalb von Deutschland anfallende Abgaben zu tragen oder außerhalb von Deutschland geltende Maß- und Gewichtssysteme, Verpackungs-, Kennzeichnungsvorschriften oder sonst für die Ware rechtliche Vorschriften zu beachten.
6. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte und ohne, dass es einer vorherigen Anzeige an den Kunden bedarf, ist der Verkäufer zur Aussetzung der Erfüllung seiner Pflichten berechtigt, solange aus Sicht des Verkäufers die Besorgnis besteht, der Kunde werde seinen Pflichten nicht vertragsgemäß nachkommen. Der Verkäufer ist nicht zur Fortsetzung der Erfüllung verpflichtet, wenn eine von dem Kunden zur Abwendung der Aussetzung geleistete Gewähr keine angemessene Sicherheit bietet oder nach einem anwendbaren Recht anfechtbar sein könnte.
IV. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Ware den in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Kaufpreis zu bezahlen und ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von dem Verkäufer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zur Zeit der Lieferung übliche Abgabepreis des Verkäufers.
2. Der Kaufpreis ist zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen (Vorkasse).
3. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers oder zur Zurückhaltung der Zahlung werden ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Kunden fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder der Verkäufer fällige Pflichten trotz schriftlicher Mahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat.
4. Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde die Entsorgung der gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben.
V. Vertragswidrige bzw. rechtsmangelhafte Ware
1. Der Kunde hat jede Lieferung auf erkennbare sowie auf typische Vertragswidrigkeiten und im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
2. Der Kunde hat Vertragswidrigkeiten sowie Rechtsmängel innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Die Anzeige ist schriftlich und unmittelbar an den Verkäufer zu richten, so präzise abzufassen, dass der Verkäufer Abhilfemaßnahmen einleiten kann, und hat im Übrigen den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
3. Nach ordnungsgemäßer Anzeige gemäß Klausel V.-2. kann der Kunde unter Berücksichtigung der in den Abschnitten VI. und VII. getroffenen Regelungen die nach dem UN-Kaufrecht vorgesehenen Rechtsbehelfe geltend machen. Der Verkäufer ist ungeachtet der Rechtsbehelfe des Kunden stets berechtigt, nach Maßgabe der Regelung in Klausel III.-3. vertragswidrige Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
4. Wenn der Kunde unberechtigt Rechtsbehelfe wegen Lieferung vertragswidriger oder rechtsmangelhafter Ware geltend macht, ist er dem Verkäufer zum Ersatz der durch die unberechtigte Geltendmachung entstandenen Aufwendungen verpflichtet.
VI. Vertragsaufhebung
1. Der Kunde ist zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, er dem Verkäufer die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.
2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte kann der Verkäufer den Vertrag aufheben, wenn die Durchführung des Vertrages gesetzlich verboten ist oder wird, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder wenn der Kunde wesentlichen Verpflichtungen, gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt.
VII. Schadensersatz
1. Der Verkäufer ist wegen der Verletzung von Pflichten, die aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag oder der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultieren, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet.
a) Der Verkäufer haftet nicht für das Verhalten von Subunternehmern, Frachtführern oder Spediteuren. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Vertrag infolge gesetzlicher oder hoheitlicher Maßnahmen nicht wie bei Vertragsabschluss möglich durchgeführt werden kann. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für schuldhaft verursachte Personenschäden oder soweit die Organe oder das Personal des Verkäufers vorsätzlich oder grob fahrlässig dem Kunden gegenüber obliegende Pflichten verletzt haben.
b) Im Falle einer Änderung der von uns bezogenen Produkte - auch in Bezug auf ihre Kennzeichnung - durch den Besteller oder sonstige Dritte übernehmen wir keine Haftung. Änderungen umfassen auch zusätzliche oder weggelassene Kennzeichnungen sowie sonstige Angaben auf dem Produkt, einschließlich der Bedienungsanleitung und technischer Unterlagen. Der Kunde stellt die Elsner Elektronik GmbH auf erste Anforderung vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei, die durch von ihm vorgenommene oder veranlasste Produktänderungen entstehen.
c) Im Falle der Haftung ersetzt der Verkäufer Schäden des Kunden in dem Umfang, wie der Kunde nachweist, dass ihm ein nicht anders abwendbarer Schaden entstanden ist und dieser Schaden im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für den Verkäufer als Folge der Pflichtverletzung voraussehbar war.
d) Der Verkäufer haftet nicht für rein ideelle Beeinträchtigungen. Die Höhe des Schadensersatzes wegen verspäteter oder ausbleibender Lieferung ist für jede volle Verspätungswoche auf 0,5%, maximal auf 5% des Wertes des nicht vertragsgemäßen Leistungsteils begrenzt.
2. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche ist der Kunde gegenüber dem Verkäufer zu Schadensersatzleistungen wie folgt verpflichtet:
a) Im Falle nicht rechtzeitigen Zahlungseingangs erstattet der Kunde die anfallenden Kosten der schiedsgerichtlichen, gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank.
b) Bei sonstigen Pflichtverletzungen leistet der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
VIII. Sonstige Regelungen
1. Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers.
2. An von dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Software behält sich der Verkäufer alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor.
3. Der Kunde gewährleistet im Rahmen der Verhandlung, Durchführung und Beendigung der mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und anderer im konkreten Fall anwendbarer gesetzlicher Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten, d. h. insbesondere die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung sowie die Übermittlung in Drittländer. Im Fall der Übermittlung personenbezogener Daten von einer an die andere Partei beginnt der Verantwortungsbereich der empfangenden Partei ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der personenbezogenen Daten.
4. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Anzeigen usw. sind ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform.
IX. Allgemeine Vertragsgrundlagen
1. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der englisch-sprachigen Fassung. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Die Rechtsbeziehung der Parteien bestimmt sich im Übrigen nach dem Schweizer Obligationenrecht.
2. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die diese Internationalen Verkaufsbedingungen gelten, werden dem Schweizerischen Schiedsgerichtshof vorgelegt und sind durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig zu entscheiden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 250.000 (EURO zweihunderundfünfzigtausend) aus einem nach der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein.
3. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand: 14.08.2024
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei der Auslegung der Geschäftsbedingungen ist daher die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Die englische/französische/italienische/spanische Version dient lediglich der Information.

